Allgemeinmedizin
Dr. med. Sebastian Zirm
Facharzt für Allgemeinmedizin
Manuelle Medizin
Osteopathie (D.Ä.O.)
&
Dr. med. Susann Zirm
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Manuelle Medizin
Platz der Freundschaft 6
04860 Torgau
Tel: 03421/ 906093
Fax: 03421/ 708294
E-Mail: Praxis.Dr.Zirm[at]gmx.de
ARBEITSMEDIZIN
Dr. med. Susann Zirm
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Manuelle Medizin
Platz der Freundschaft 6
04860 Torgau
Tel: 03421/ 7787887
Fax: 03421/ 708294
E-Mail:
arbeitsmedizin-zirm[at]hotmail.com
Die Osteopathie kann Ihnen bei zahlreichen Beschwerden und Krankheiten helfen. Sie kann grundsätzlich bei allen Funktionsstörungen des Körpers angewandt werden, selbst wenn diese bereits längere Zeit bestehen. Altersbeschränkungen gibt es nicht. Auch Kinder zählen zu den typischen Patienten für die osteopathische Medizin.
Therapiefähig sind unter anderem vielfältige, auch chronische Schmerzzustände
- des Bewegungsapparates, einschließlich der dazugehörigen Muskeln
und Bänder, wie z.B. Bandscheibenvorfall, Hexenschuss
- nach Unfallverletzungen
- an Gelenken aus verschiedenster Ursache,
- bei verschiedensten Störungen im Bereich des Kopfes, z.B. bei
Kiefergelenksproblemen, z.T. auch bei Tinnitus
- gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit Verdauungsproblemen
- anlässlich prämenstrueller Beschwerden
Da nach der osteopathischen Lehre auch alle inneren Organe über ihre Hüllen mit der Wirbelsäule in Verbindung stehen, sind auch Störungen an diesen Körperteilen mit osteopathischen Methoden diagnostizierbar und behandelbar.
Ganz wichtig für Sie:
Da ich Arzt bin, kann ich natürlich besser als ein Nichtmediziner abgrenzen, wann andere diagnostische und therapeutische Methoden notwendig sind und wann die Osteopathie erfolgreich sein wird. Sie sind also in guten und medizinisch sicheren Hände.
WICHTIG: Da ich mich noch in der Ausbildung zum Diplom Ärztliche Osteopathie (D.Ä.O.)® der ÄMM / BAOM befinde, wird ihr gesetzliche Krankenversicherung die Kosten bzw. mögliche Zuschüsse nicht übernehmen. Berechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten werde ich aber anhand des Ausbildungsstandes individuell anpassen.
Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten in der Regel übernommen.