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Allgemeinmedizin

Dr. med. Sebastian Zirm

Facharzt für Allgemeinmedizin

Manuelle Medizin

Osteopathie (D.Ä.O.)

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Dr. med. Susann Zirm

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Manuelle Medizin

 

Platz der Freundschaft 6

04860 Torgau

 

Tel: 03421/ 906093

Fax: 03421/ 708294

 

E-Mail: Praxis.Dr.Zirm[at]gmx.de

ARBEITSMEDIZIN

Dr. med. Susann Zirm

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Platz der Freundschaft 6

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E-Mail:

arbeitsmedizin-zirm[at]hotmail.com

Praxis Dr. S. Zirm
Praxis  Dr. S. Zirm

Leistungen

Als Fachärztin für Arbeitsmedizin kann kann ich alle  Untersuchungen zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis durchführen, auch für  LKW und Bus.  

 

Untersuchungen für die folgenden Klassen bieten wir an:

  • AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
  • C, C1, CE, C1E
  • D, D1, DE, D1E 
  • zur Fahrgastbeförderung (P-Schein nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der FeV) für

        Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen

        Personenkraftwagen / Bus

 

Alle dafür erforderlichen Untersuchungen sind mit modernsten Geräten in unserer Praxis möglich. So gehören u.a. Sehtestgeräte zur Bestimmung von Sehschärfe, Farbsinn, räumlichem Sehen, Gesichtsfeld sowie Kontrast- und Dämmerungssehen und ein Testsystem zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit (Psychometrie, psychologischer Leistungstest) zur Praxisausstattung, ebenso wie EKG und Ergometer Bestimmung der kardialen Belastbarkeit.

 

Für wen ist die Führertauglichkeitsuntersuchung verpflichtend und welche Untersuchungen gehören dazu?

 

Die Zahl der Verkehrstoten und die Anzahl der Schwerverletzten im Straßenverkehr ist gemäß den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum Glück seit Jahren stark rückläufig. Die Gründe dafür sind vielfältig, einer davon sind die geregelten verkehrsmedizinischen Fahrtauglichkeitsuntersuchungen (gemäß FeV), die besonders für Berufsfahrer ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Erkrankungen und Beeinträchtigungen sind, womit Unfällen im Straßen, Wasser-, Schienen und Luftverkehr vorgebeugt werden kann.

 

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung gemäß FeV beinhaltet alle wichtigen Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen und richtet sich an LKW-, Bus- und Taxifahrer im Speziellen.
 

Folgende Untersuchungen sind verpflichtend:

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T

  • Sehtest

Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW):

  • Ärztliche Eignungsuntersuchung
  • Sehtest

Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E (Bus) und  Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) verpflichtend.

  • Ärztliche Eignungsuntersuchung
  • Sehtest
  • Reaktionstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV

Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi)

  • Ärztliche Eignungsuntersuchung
  • Sehtest
  • Reaktionstest

Verlängerung der Fahrerlaubnis für D, D1, DE, D1E (Bus) ab dem 50. Lebensjahr  Verlängerung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderungen (P-Schein, Taxi) ab dem 60. Lebensjahr:

  • Ärztliche Eignungsuntersuchung
  • Sehtest
  • Reaktionstest

 

§ 12 FeV: Das Sehvermögen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen,  den wir als eine amtlich anerkannte Sehteststelle selbstverständlich auch anbieten.

 

Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen. Die Sehteststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist.

Sind bei der Durchführung des Sehtests sonst Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten, hat die Sehteststelle dies auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken. Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes einzureichen.

 

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