Allgemeinmedizin
Dr. med. Sebastian Zirm
Facharzt für Allgemeinmedizin
Manuelle Medizin
Osteopathie (D.Ä.O.)
&
Dr. med. Susann Zirm
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Manuelle Medizin
Platz der Freundschaft 6
04860 Torgau
Tel: 03421/ 906093
Fax: 03421/ 708294
E-Mail: Praxis.Dr.Zirm[at]gmx.de
ARBEITSMEDIZIN
Dr. med. Susann Zirm
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Manuelle Medizin
Platz der Freundschaft 6
04860 Torgau
Tel: 03421/ 7787887
Fax: 03421/ 708294
E-Mail:
arbeitsmedizin-zirm[at]hotmail.com
Als Fachärztin für Arbeitsmedizin kann kann ich alle Untersuchungen zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis durchführen, auch für LKW und Bus.
Untersuchungen für die folgenden Klassen bieten wir an:
Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen
Personenkraftwagen / Bus
Alle dafür erforderlichen Untersuchungen sind mit modernsten Geräten in unserer Praxis möglich. So gehören u.a. Sehtestgeräte zur Bestimmung von Sehschärfe, Farbsinn, räumlichem Sehen, Gesichtsfeld sowie Kontrast- und Dämmerungssehen und ein Testsystem zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit (Psychometrie, psychologischer Leistungstest) zur Praxisausstattung, ebenso wie EKG und Ergometer Bestimmung der kardialen Belastbarkeit.
Für wen ist die Führertauglichkeitsuntersuchung verpflichtend und welche Untersuchungen gehören dazu?
Die Zahl der Verkehrstoten und die Anzahl der Schwerverletzten im Straßenverkehr ist gemäß den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum Glück seit Jahren stark rückläufig. Die Gründe dafür sind vielfältig, einer davon sind die geregelten verkehrsmedizinischen Fahrtauglichkeitsuntersuchungen (gemäß FeV), die besonders für Berufsfahrer ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Erkrankungen und Beeinträchtigungen sind, womit Unfällen im Straßen, Wasser-, Schienen und Luftverkehr vorgebeugt werden kann.
Die
Fahrtauglichkeitsuntersuchung gemäß FeV beinhaltet alle wichtigen Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen und richtet sich an LKW-, Bus- und Taxifahrer im Speziellen.
Folgende Untersuchungen sind verpflichtend:
Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW):
Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E (Bus) und Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) verpflichtend.
Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi)
Verlängerung der Fahrerlaubnis für D, D1, DE, D1E (Bus) ab dem 50. Lebensjahr Verlängerung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderungen (P-Schein, Taxi) ab dem 60. Lebensjahr:
§ 12 FeV: Das Sehvermögen
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen, den wir als eine amtlich anerkannte Sehteststelle selbstverständlich auch anbieten.
Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen. Die Sehteststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist.
Sind bei der Durchführung des Sehtests sonst Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten, hat die Sehteststelle dies auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken. Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes einzureichen.